03.01.01.10 (Sachsen,Thüringen) Erledigung von kaufmännischen Aufgaben der Personalverwaltung
- Laufende Nr
- 94
- SYS_1
- 03
- SYS_2
- 03.01
- SYS_3
- 03.01.01
- SYS_4
- 03.01.01.10
- ORGEINHEIT
- Personaldienste
- UNB
- Personalwesen
- AUFGFAM
- Personalbetreuung
- ERAAA
- Erledigung von kaufmännischen Aufgaben der Personalverwaltung
- Tarifgebiet
- Sachsen,Thüringen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- E 6
- SAH
EA
Einstellungen, Personalmaßnahmen, Versetzungen, Austritte, Entgeltveränderungen, Einstufungen, Umgruppierungen usw. unter Berücksichtigung tariflicher, betrieblicher und gesetzlicher Bestimmungen bearbeiten; Vorauswahl über Bewerber nach Unterlagen treffen; Auskünfte erteilen, Mitarbeiter bei Versetzungswünschen beraten; Zur Vorbereitung von regelmäßigen Personalaktionen (z. B. Entgeltveränderungen, Leistungsbeurteilungen) Unterlagen überprüfen und ggf. korrigieren, Aktion überwachen; Ergebnisse statistisch auswerten und kommentieren; Arbeitsverträge ausfertigen, versenden, Rücklauf überwachen, Einstellungskosten ermitteln, Erstattungen festlegen; bei Zimmer- und Wohnungsbeschaffung unterstützen; Arbeitspapiere anfordern; Personaldatenerfassung unterstützen; Zeugnisse formulieren und abstimmen.
BBG
Es ist eine mindestens 3-jährige abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung (z. B. Industriekaufmann/-frau) erforderlich. Die Vorbereitung und Umsetzung von Personalmaßnahmen für einen Betreuungskreis und deren Abstimmung erfordern eine mehrjährige Erfahrung.